Weichenstellungen für die Kirche nach 2030: Evangelische Dekanatssynode schaut auf Pfarrstellenentwicklung und Gebäudebedarf

Weichenstellungen für die Kirche nach 2030: Evangelische Dekanatssynode schaut auf Pfarrstellenentwicklung und Gebäudebedarf

Weichenstellungen für die Kirche nach 2030: Evangelische Dekanatssynode schaut auf Pfarrstellenentwicklung und Gebäudebedarf

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Weichenstellungen für die Kirche nach 2030: Evangelische Dekanatssynode schaut auf Pfarrstellenentwicklung und Gebäudebedarf

Zukunftsweisende Themen, aber auch aktuelle gesellschaftliche und innerkirchliche Herausforderungen haben die Synode des Evangelischen Dekanats Biedenkopf-Gladenbach am Samstag bei der Frühjahrstagung im Bürgerhaus Niedereisenhausen beschäftigt. Schwerpunkte des Treffens der Vertreter aus allen Kirchengemeinden des Dekanats waren der Stellenplan für den Pfarrdienst und die Verkündigungsteams den Nachbarschaftsräumen sowie der Gebäude-Bedarfs- und Entwicklungsplan.

Bis 2030 muss das Evangelische Dekanat Biedenkopf-Gladenbach die Zahl der Pfarrstellen um ein Viertel reduzieren, erläuterten (v.l.) Dekan Andreas Friedrich und Präses Britta Duchardt-Linneborn der Dekanatssynode bei ihrer Frühjahrstagung. (Foto: Klaus Kordesch /eöa)

Bis 2030 muss das Evangelische Dekanat Biedenkopf-Gladenbach die Zahl der Pfarrstellen um ein Viertel reduzieren, erläuterten (v.l.) Dekan Andreas Friedrich und Präses Britta Duchardt-Linneborn der Dekanatssynode bei ihrer Frühjahrstagung. (Foto: Klaus Kordesch /eöa)

Die Zahl der Pfarrstellen im Dekanat müsse nach den Vorgaben der Landeskirche bis 2030 von 33,5 auf 25,5 reduziert werden, hatte Britta Duchardt-Linneborn als Vorsitzende der Dekanatssynode ins Thema einführend gemeinsam mit Dekan Andreas Friedrich erläutert. Der Wegfall von Pfarrstellen bedeute eine 25-prozentige Reduzierung, machte sie bewusst. Diese Entwicklung sei nicht nur den zurückgehenden Mitgliederzahlen und der Notwendigkeit zum Sparen geschuldet, sondern auch erforderlich wegen des fehlenden Nachwuchses für den Pfarrdienst, sagte die Präses. Die ersten fünf Pfarrstellen müssten schon bis 2027 wegfallen.

Ab 2025 werden die Pfarrstellen den Nachbarschaftsräumen zugeordnet sein, ebenso wie schon heute die der Gemeindepädagogen und der Kirchenmusiker. Auf Dekanatsebene dürfe es dann auch nur noch eine durch eine Pfarrperson besetzte Profilstelle geben – diese Vorgabe seitens der EKHN sei in unserem Dekanat bereits jetzt erfüllt, da Olaf Schmidt als Inhaber der halben Profilstelle Bildung die einzige ordinierte Person auf dieser Ebene sei, erklärte Duchardt-Linneborn.

Wie kann die Arbeit der Verkündigungsteams in den Nachbarschaftsräumen aussehen, wenn acht Pfarrstellen wegfallen müssen? Darüber machten sich die Vertreter der 47 Kirchengemeinden des Dekanats während der Synode am Samstag Gedanken. (Foto: Klaus Kordesch /eöa)

Wie kann die Arbeit der Verkündigungsteams in den Nachbarschaftsräumen aussehen, wenn acht Pfarrstellen wegfallen müssen? Darüber machten sich die Vertreter der 47 Kirchengemeinden des Dekanats während der Synode am Samstag Gedanken. (Foto: Klaus Kordesch /eöa)

In Tischgruppen nahmen sich die Vertreter der 47 Kirchengemeinden im Dekanat Zeit, um sich anhand großer Nachbarschaftsraum-Karten mit möglichen Konstellationen zu beschäftigen. Dabei überlegten sie auch, wie sich der Pfarrdienst verändern müsste, damit er auch nach 2030 leb- und leistbar sein kann, und was unverzichtbar für die Arbeit im Verkündigungsteams eines Nachbarschaftsraums ist.

Wie kann die Arbeit der Verkündigungsteams in den Nachbarschaftsräumen aussehen, wenn acht Pfarrstellen wegfallen müssen? Darüber machten sich die Vertreter der 47 Kirchengemeinden des Dekanats während der Synode am Samstag Gedanken. (Foto: Klaus Kordesch /eöa)

Wie kann die Arbeit der Verkündigungsteams in den Nachbarschaftsräumen aussehen, wenn acht Pfarrstellen wegfallen müssen? Darüber machten sich die Vertreter der 47 Kirchengemeinden des Dekanats während der Synode am Samstag Gedanken. (Foto: Klaus Kordesch /eöa)

Die Ergebnisse der Gespräche hielten die Arbeitsgruppen schriftlich fest und stellen sie anschließend kurz der Synode vor. Im Detail ausgewertet werden sollen sie im Zuge einer Klausurtagung des Dekanatssynodalvorstands noch in diesem Monat.

Auch rund 20 Prozent des Gebäudebestands in der EKHN müssen im Rahmen von EKHN2030 und der anstehenden Sparmaßnahmen eingespart werden, in erster Linie Gemeinde- und Pfarrhäuser, erinnerte die Stellvertretende Dekanin Christina Ronzheimer beim entsprechenden Tagesordnungspunkt. Welche das sind, werde in jedem Nachbarschaftsraum nach einem „Bereisungstag“ zu allen kirchlichen Gebäuden und einem Workshop einige Wochen später anhand mehrerer Szenarien beraten, sagte sie. Zugrunde liege diesem Verfahren ein Schlüssel, der vier Quadratmeter pro hundert Gemeindegliedern auf den Nachbarschaftsraum bezogen vorsieht. Die Nachbarschaftsräume geben dann ein Votum zu den möglichen Optionen ab, über die schließlich die Dekanatssynode beschließen müsse. 

„Wir können uns die Gebäude vermutlich nicht mehr leisten“: Die Stellvertretende Dekanin Christina Ronzheimer erläuterte den Stand der Dinge in Sachen Gebäude-Bedarfs- und Entwicklungsplan. (Foto: Klaus Kordesch /eöa)


„Wir können uns die Gebäude vermutlich nicht mehr leisten“: Die Stellvertretende Dekanin Christina Ronzheimer erläuterte den Stand der Dinge in Sachen Gebäude-Bedarfs- und Entwicklungsplan. (Foto: Klaus Kordesch /eöa)

Im Fokus stehen bei den Beratungen vor allem die Gemeindehäuser, während Kirchen nur in begründeten Ausnahmefällen auf Prüfstand kommen sollen. Auch die Gemeindehäuser, die etwa wegen Sanierungsbedarf, schlechter Ausnutzung oder energetischer Aspekte auf die Vorschlagsliste kommen, werde die Landeskirche nicht etwa schließen, sondern die Zuweisungen dafür einstellen, betonte die Stellvertretende Dekanin. „Die Gemeindehäuser bleiben also im Eigentum der Kirchengemeinde, aber wenn es keine Zuweisungen mehr gibt, können wir uns die Gebäude vermutlich schlichtweg nicht mehr leisten“, machte Christina Ronzheimer bewusst. Theoretisch sei zwar ein weiterer Unterhalt etwa durch einen Förderkreis denkbar, was sie aber für wenig sinnvoll halte. Stattdessen regte die Pfarrerin an, über multifunktionale Nutzung etwa als Versammlungsort der sonst meist nur einmal pro Woche benötigten Kirchen nachzudenken, wenn das mit vertretbarem Aufwand umzusetzen sei. Außerdem gebe es die Möglichkeit, mit der jeweiligen Kommune oder anderen Akteuren wie Vereine Verträge über gemeinsame Nutzung eines Gebäudes zu schließen.

In den Nachbarschaftsräumen Dautphetal, Gladenbach, Süd und WEB (Wallau, Eckelshausen, Biedenkopf) haben die Bereisungen und erste Workshops bereits stattgefunden, in den anderen beginne der Prozess noch vor den Sommerferien, gab die Stellvertretende Dekanin bekannt. Das Verfahren sei nicht einfach, da viele Gebäude eine „emotionale Größe für die Kirchengemeinden“ darstellten, berichtete sie. Es habe sich deshalb bewährt, neben den Zahlen auch auf die Inhalte zu schauen und zu fragen, was es zu bewahren und zu stärken lohne. Bis Ende 2025 solle der Prozess abgeschlossen sein, bis Ende 2026 müsse die Dekanatssynode dann über die Vorschläge der Nachbarschaftsräume beschließen.

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