Infos für Kirchengemeinden

Gemäß des Gewaltpräventionsgesetztes der EKHN sind alle Kirchengemeinden verpflichtet, ein Schutzkonzept zur Umsetzung des Kirchengesetzes vorzulegen.
Sie haben die Möglichkeit, sich dem Konzept des Dekanats anzuschließen oder ein eigenes Konzept zu erarbeiten. In den Nachbarschaftsräumen unterstützen Sie die Gemeindepädagog*innen bei der Erarbeitung und Umsetzung des Schutzkonzeptes.
Für die Nachbarschaftsräume, in denen keine Gemeindepädagog*in zur Verfügung steht, steht für Fragen Präventionsbeauftragte  Marion Schmidt-Biber zur Verfügung.

Präventions_u_Interventionskonzept_final_beschlossen_am_2021_10_06.pdf

Rückmeldebogen Kirchengemeinden.docx

Rückmeldebogen Kita.docx

 

Prävention

Sofern dies noch nicht geschehen ist, schließen Sie mit dem zuständigen Jugendamt eine s.g. Trägervereinbarung bezüglich des §72 a SGB VIII ab.  Mustervereinbarungen aus den Landkreisen MR-BID, LDK, WA-FKB und HSK finden Sie hier. Für die Stadt  Wetzlar nehmen Sie bitte direkt mit dem örtlichen Jugendamt Kontakt auf.

Trägervereinbarung MR-BID Vereinbarung gemäß § 72a Abs. 2 4 SGB VIII (002).pdf

Trägervereinbarung LDK _72a.pdf

LK WA-FKB Mustervereinbarung § 72 a SGB VIII Stand 04-2020.pdf

Trägervereinbarung nach 72a Sozialgesetzbuch VIII HSK.pdf

 

Um mögliche Risiken auszuschließen, füllen Sie die Risiko- und Potentialanalyse für Ihre Kirchengemeinde aus. Es empfiehlt sich, dazu eine kleine Arbeitsgruppe zu bilden. Die Analyse bleibt in Ihren Händen. Bei Veränderungen spätestens nach 3 Jahren, sollte die Analyse wiederholt werden.

Potential- und Risikoanalyse.pdf

 

Erstellen Sie eine Liste, aller Mitarbeitenden in ihrer Kirchengemeinde. Als Vordruck finden Sei ein Formular, in dem alle benötigten Informationen vermerkt werden können.

Mitarbeitendenliste FZ, Verhaltenskodex, Schulung.xlsx

In der Liste finden Sie drei Stichworte:
Alle Informationen rund um das Thema Führungszeugnisse finden Sie am Ende der Seite.
Das Schutzkonzept des Dekanats sieht vor, dass alle Mitarbeitenden ihre Arbeit auf der Grundlage des Verhaltenskodex ausrichten und die dazugehörige Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen und der Kirchengemeinde vorlegen.

Verhaltenskodex mit Selbstverpflichtungserklärung Dekanat Biedenkopf-Gladenbach.pdf

Alle Mitarbeitenden sollen an einem Schulungsangebot zum Thema Kindeswohl/Kinderschutz teilnehmen. Diese Schulungen werden in den Nachbarschaftsräumen durch die jeweiligen Gemeindepädagog*innen durchgeführt. In den Nachbarschaftsräumen ohne Gemeindepädagogin übernimmt Präventionsbeauftragte Marion Schmidt-Biber diese Aufgabe.

Teilnehmendenliste Schulungsangebot.docx

Um die Mitarbeitenden über alle erforderlichen Schritte zu informieren, finden Sie hier ein Musteranschreiben.

22-02-01 Anschreiben Mitarbeitende.docx

Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse (EPZ)

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen

Bezüglich der polizeilichen Führungszeugnisse gilt es zwischen haupt- und nebenberuflich Tätigen und ehrenamtlich Mitarbeitenden zu unterscheiden.
Je nach Vereinbarung mit den örtlichen Jugendämtern müssen ehrenamtliche Mitarbeiter*innen nicht grundsätzlch ein EPZ vorlegen. Man unterscheidet hier nach Art, Dauer, Intensität des Kontakts mit Jugendlichen. Zur Prüfung, wer ein EPZ vorlegen muss, wenden Sie das nachfolgende Prüfraster an:

Formular Einschätzung der Gefährdung bzgl. EPZ.pdf

Disclaimer EPZ.pdf

Sollte für ehrenamtlich Tätige ein EPZ notwendig sein, füllen Sie bitte das folgende Antragsformular aus. Mit der Bescheinigung, dass die/der  entsprechende Mitarbeiter*in bei Ihnen tätig ist, ist sie/er von den Kosten für die Ausstellung eines Führungszeugnisses befreit.
Sind Mitarbeiter*innen längerfristig tätig, ist gemäß der Trägervereinbarung (i.d.R. alle 3 - 5 Jahre) eine Wiedervorlage notwendig. Es ist daher hilfreich eine Wiedervorlageliste zu führen.
Der/die Mitarbeiter*in ist verpflichtet das EPZ zur Einsichtnahme vorzulegen. Das Dokument selbst bleibt im Besitz des/der Antragstellerin. Als Kirchengemeinde dokumentieren Sie die Einsichtnahme.
Ist ein*e Mitarbeiter*in für mehrere Träger tätig, muss nicht für jeden Träger ein EPZ vorgelegt werden, sondern kann trägerübergreifend erfolgen.

Antrag Polizeiliches Führungszeugnis Ehrenamtliche.docx

Dokumentation Einsichtnahme Polizeiliches Führungszeugnis Ehrenamtliche.docx

Dokumentation trägerübergreifende Einsichtnahme EPZ Ehrenamtliche.docx

 

Haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter*innen

Als Kirche wollen wir potentiellen Täter*innen keinen Raum geben und daher muss das Thema Kinderschutz und Kindeswohl schon bei Einstellungen angesprochen und entsprechend dokumentiert werden. Mitarbeiter*innen wird das Dokument § 72a SGB VIII - Tätigkeitsausschluss und der Verhaltenskodex mit Selbstverpflichtungserklärung ausgehändigt.

Formular Dokumentation Einstellungsgespräch.docx

Verhaltenskodex mit Selbstverpflichtungserklärung Dekanat Biedenkopf-Gladenbach.pdf

72 a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen.pdf


Alle haupt- und nebenamtliche Beschäftigte müssen mit der Einstellung ein Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Bei Neueinstellungen trägt die/der Bewerber*in die Kosten.
Die Einsichtnahme des Führungszeugnis ist zu dokumentieren. Das Original wird in einem geschlossenen Umschlag in der Personalakte verwahrt.
Gemäß der Trägervereinbarung mit dem Jugendamt müssen die Führungszeugnis regelmäßig (je nach Jugendamt alle 3 - 5 Jahre) neu beantragt werden. Eine Wiedervorlageliste führt der Arbeitgeber, der auch die Kosten für die EPZ der Beschäftigten übernimmt. 

Antrag Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Hauptamtliche.docx

Dokumentation Einsichtnahme und Verwahrung polizeiliches Führungszeugnis, Haupt- und Nebenamtliche.docx

 

Intervention

In allen Fällen der Intervention finden sich im nachfolgenden Dokument konkrete Handlungshinweise, wie mit Vorfällen und Verdachtsfällen umzugehen ist.

Gerät ein*e Mitarbeiter*in unter Verdacht Täter*in zu sein, ist die Klärung heikel und bedarf klarer Handlungsabläufe.
- Informieren Sie in diesem Fall umgehend den Dekan oder die Präventionsbeauftragten
- Stellen Sie den Mitarbeitenden bis zur Klärung von seinem Dienst frei
- Sorgen Sie für die Distanz zwischen dem Mitarbeitenden und dem mutmaßlichen Opfer
- Verpflichten Sie alle Beteiligten zur Verschwiegenheit
- Bieten Sie dem Opfer Hilfe an und zeigen weitere Hilfsmöglichkeiten und Ansprechpartner an.

Handlungshinweise - Was ist zu tun wenn.pdf

Ansprechpersonen Dekanat und Beratungsstellen im Umfeld.pdf

Ansprechpersonen in der EKHN nach einem Übergriff.pdf

 

Weitere Informationen zum Thema Gewaltprävention und Umgang mit Gewalt finden Sie auf der EKHN-Homepage "Null Toleranz bei Gewalt".

https://ekhn.de/ueber-uns/null-toleranz-bei-gewalt.html